Holzschutzmittel oder Schadstoffe nachweisbar
A IV= mit Holzschutzmittel behandeltes Altholz sowie sonstiges Altholz, das aufgrund der Schadstoffbelastung nicht in den Altholzkategorien A I bis A III zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz. Typische Beispiele sind Bahnschwellen, Hopfenstangen und Holz aus Außenbereich (Zäune, Holzfenster...).